
Art. 20/B des türkischen Einkommensteuergesetzes kann Social-Media-Creator und App-Developer entlasten, wenn Einnahmen über ein dafür eröffnetes türkisches Bankkonto laufen.
Die Bank behält auf begünstigte Eingänge grundsätzlich eine pauschale Quellensteuer ein. Ob das Modell alle Einnahmen eines Creators abdeckt, hängt vom konkreten Einkunftsmix ab.
Sponsoring, Affiliate, Plattform-Payouts, Coaching und eigene Produkte müssen getrennt betrachtet werden. Genau hier entscheidet sich, ob 7338 allein reicht oder mit anderen Modellen kombiniert werden muss.
Worum geht es bei Art. 20/B?
Das Modell richtet sich an Personen, die Einkünfte aus Social-Media-Inhalten oder aus Apps für mobile Geräte erzielen. Die Grundidee ist einfach: Begünstigte Einnahmen werden über ein spezielles türkisches Bankkonto vereinnahmt, die Bank führt die Quellensteuer ab, und die steuerliche Behandlung wird deutlich standardisierter.
Das ist aber kein Freifahrtschein für jede Online-Einnahme. Entscheidend sind Zertifikat, Konto, Einkunftsart, Schwellenwerte und die Frage, ob die Person in der Türkei steuerlich richtig eingeordnet ist.
- Vorab ist in der Regel ein Ausnahmezertifikat beim türkischen Finanzamt erforderlich.
- Die Einnahmen müssen über das dafür eröffnete Bankkonto laufen.
- Der pauschale Bankabzug ersetzt nur dann weitere Pflichten, wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden.
Welche Einnahmen sind kritisch zu trennen?
Creator haben selten nur eine einzige Einnahmequelle. YouTube-AdSense, TikTok Creator Fund, Instagram-Brand-Deals, Affiliate-Links, Patreon, Twitch, Coaching, digitale Produkte und eigene Agenturleistungen können steuerlich unterschiedlich wirken.
Ein häufiger Fehler ist, alle Einnahmen pauschal als Plattform-Einnahmen zu behandeln. Für ein tragfähiges Setup braucht es eine Matrix pro Einnahmequelle: Wer zahlt? Wo sitzt der Kunde? Wofür wird bezahlt? Ist die Zahlung Plattform-Ausschüttung, Werbeleistung, Lizenz, Beratung oder Produktverkauf?
Je sauberer die Einnahmen getrennt werden, desto geringer ist das Risiko, dass eine spätere Prüfung das Modell teilweise verwirft.
Wann reicht 7338 nicht aus?
Wenn ein Creator hohe internationale Sponsoring-Einnahmen, eigene Produktverkäufe oder eine operative Medienagentur aufbaut, kann das reine Sonderkonto-Modell zu eng sein. Dann wird geprüft, ob zusätzlich eine Gesellschaft, ein Dienstleistungsexportmodell, ein Creator-Relocation-Setup oder ein anderes steuerliches Modell sinnvoller ist.
Auch die deutsche Seite bleibt wichtig: Wegzug, Ansässigkeit, Beteiligungen, Betriebsstättenrisiken und Quellensteuerfragen müssen vor der Umsetzung mit deutschen Fachberatern abgestimmt werden.
Praktischer Ablauf
In der Praxis beginnt das Setup nicht mit der Kontoeröffnung, sondern mit der Einnahmenanalyse. Erst wenn die Einnahmearten und der Wohnsitzplan sauber vorliegen, lässt sich entscheiden, ob das Sonderkonto tatsächlich der richtige Einstieg ist.
- Einnahmen der letzten 12 Monate nach Plattform, Kunde und Leistungsart sortieren.
- Türkische Ansässigkeit, Ikamet-Plan und deutsche Wegzugsrisiken prüfen.
- İstisna-Zertifikat und Bankkonto vorbereiten.
- Zahlungswege umstellen und Buchhaltung/Reporting dokumentieren.
Praxis-Checkliste
- Plattform-Reports exportieren
- Sponsoring-Verträge sammeln
- Affiliate- und Produktumsätze getrennt ausweisen
- Deutschen Wegzugs- und Ansässigkeitscheck vorbereiten
- Türkisches Sonderkonto erst nach Modellentscheidung eröffnen
Quellen & Datenstand
Stand: 2026-06-28. Quellen sind redaktionelle Orientierung, keine abschließende Einzelfallberatung.

